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Dokument-ID: 086630
Zustellgesetz (ZustG)
§ 27. Ausstattung der Dokumente; Zustellformulare; Zustellservice
Soweit dies erforderlich ist, hat die Bundesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über
- die Ausstattung der zuzustellenden Dokumente und
- die bei der Zustellung verwendbaren Formulare und (BGBl. I Nr. 33/2013)
- die für die elektronische Übermittlung gemäß § 22 Abs. 3 sowie für die Speicherung und Übermittlung der die Beurkundung der Zustellung betreffenden Daten erforderlichen technischen Voraussetzungen (BGBl. I Nr. 111/2010)
zu erlassen.
(BGBl. I Nr. 5/2008)