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Eigentümergemeinschaft
Gemäß § 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002 bilden alle Wohnungseigentümer zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft. Diese hat bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie zahlreiche Muster, Checklisten und Fachinformation ua auch zur Benützungsregelung und zum Nutzwert.
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Eigentümergemeinschaft - Allgemeines
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Miteigentum
Miteigentümer haben bestimmte Rechte und Pflichten. Hierzu finden Sie hilfreiche Checklisten sowie weitere hilfreiche Muster zum Thema.
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Benützungsregelung
Die Wohnungseigentümer können gemäß § 17 Abs 1 WEG 2002 schriftlich eine Vereinbarung über die Benützung der verfügbaren Allgemeinflächen der Liegenschaft treffen
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Nutzwert
Hier finden sie hilfreiche Muster zum Nutzwert.
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Rechte und Pflichten
Hier finden Sie hilfreiche Checklisten zu den Rechten und Pflichten des
- Miteigentümers
- Wohnungseigentumsbewerbers
- Wohnungseigentumsorganisators
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Abstimmung