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Eigentümergemeinschaft

Gemäß § 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002 bilden alle Wohnungseigentümer zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft. Diese hat bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie zahlreiche Muster, Checklisten und Fachinformation ua auch zur Benützungsregelung und zum Nutzwert.