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Praxiswissen
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Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und Grundlagen für einen Grunderwerb durch einen Ausländer in OberösterreichChristoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301667 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Oberösterreich - Versteigerung
Das Exekutionsgericht hat den Meistbietenden aufzufordern, binnen einer festgesetzten Frist bei der Behörde entweder die Genehmigung des Rechtserwerbs oder die Feststellung, dass der Rechtserwerb genehmigungsfrei zulässig ist, zu beantragen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301828 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Grundlagen
Gemäß § 1 Abs 1 Wiener Ausländer Grunderwerbsgesetz 1998 (WrAuslGEG) bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte zu ihrer Gültigkeit einer behördlichen Genehmigung.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303633 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Genehmigung
Unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zu erteilen ist, wird in § 4 WrAuslGEG geregelt. Die Genehmigung erfolgt durch das Magistrat der Stadt Wien.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303646 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Wien - Grundbuch
Die Eintragung ins Grundbuch darf nur dann erfolgen, wenn der Magistrat der Stadt Wien zuvor den Rechtserwerb genehmigt und einen entsprechenden Bescheid ausgestellt hat sowie dieser dem Grundbuchsgericht auch vorgelegt wird.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 304324