Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 947 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1007) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1007) anzeigen-
Thema
-
(34)
Mietrecht
Mietrecht
(34)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (2) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (2)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(51)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(51)
- (7) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (7)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Hausverwalter Hausverwalter (3)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (30) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (30)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (22) Kommentare Kommentare (22)
-
(34)
Mietrecht
Mietrecht
(34)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 074572
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 476.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Durch andere Haus-Servituten wird der Besitzer des dienstbaren Grundes verpflichtet, etwas zu unterlassen, was ihm sonst zu thun frey stand. Dergleichen sind:
- sein Haus nicht zu erhöhen;
- es nicht niedriger zu machen;
- dem herrschenden Gebäude Licht und Luft;
- oder Aussicht nicht zu benehmen;
- Die Dachtraufe seines Hauses von dem Grunde des Nachbars, dem sie zur Bewässerung seines Gartens oder zur Füllung seiner Cisterne, oder auf eine andere Art nützlich seyn kann, nicht abzuleiten.