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Dokument-ID: 277904
Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Zustellung an den Gegner
Die ordnungsgemäß eingebrachte Aufkündigung ist nach Einlangen und Prüfung der Zulässigkeit dem Gekündigten mit dem Auftrag laut Antrag zu übermitteln. Er ist deshalb aufzufordern, entweder den Bestandgegenstand zur bestimmten Zeit bei sonstiger Exekution zu übergeben bzw zu übernehmen, oder gegen die Aufkündigung Einwendungen bei Gericht einzubringen.