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Dokument-ID: 1110884

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Welche Maßstäbe gelten für den Lagezuschlag und seine Bekanntgabe im Mietvertrag?

OGH: Gemäß § 16 Abs 4 MRG ist ein Lagezuschlag nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage (§ 2 Abs 3 RichtWG) und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags ausdrücklich bekanntgegeben worden sind.

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