Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach left lieferte 873 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (893) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (893) anzeigen-
Thema
-
(161)
Mietrecht
Mietrecht
(161)
- (76) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (76)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (103) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (103)
- (11) Befristung Befristung (11)
- (17) Mietzins Mietzins (17)
- (3) Betriebskosten Betriebskosten (3)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (17) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (17)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (8) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (8)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
- (20) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (20)
-
(161)
Mietrecht
Mietrecht
(161)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 248831
Judikatur | Leitsatz
Verletzung der Formvorschrift nach § 10 Abs 4 MRG
OGH: Durch die Änderung des § 10 Abs 4 MRG durch die WRN 2006 wurden sowohl zeitliche als auch formale Erschwernisse beseitigt. Dies wird einerseits durch die vierzehntägige Fristverlängerung für den Mieter ab fristauslösendem Ereignis deutlich. Andererseits besteht die Erleichterung darin, dass § 10 Abs 4a MRG einer Präklusion des Ersatzanspruches vorbeugt: Wenn eine rechtzeitige Anzeige formale oder inhaltliche Fehler aufweist, soll nun der Vermieter den Mieter zur Verbesserung auffordern.