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Judikatur | Leitsatz
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG iZm Anbau eines neuen Gebäudes an ein bestehendes Gebäude
Die Antragstellerin hat mit Mietvertrag vom 15.08.1987 ein Betriebsobjekt im Haus *****, P*****gasse 5, gemietet. Der Antragsgegner ist der Eigentümer des Hauses. Das Mietobjekt besteht einerseits aus Garagen und einer Lagerhalle im Gesamtausmaß von rund 320 m², die aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden waren, und andererseits aus dem um die Jahrhundertwende errichteten Altbestand, nämlich Garagen, Lagerhalle und Büro im Gesamtausmaß von rund 150 m², Garagen und Grube im Ausmaß von rund 80 m² sowie einem Hof von ca 90 m². Die Vermietung erfolgte zur Benützung als Büro, Lager, Kfz-Abstell- und Betriebsobjekt.