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  • Besteht eine volle Mietzinszahlungspflicht eines Fitnessstudios nach Aufhebung der Betretungsverbote?

    Ein pandemiebedingt für Fitnessstudios verordnetes Betretungsverbot erfüllt den Tatbestand des § 1104 ABGB („Seuche“), weswegen für die Dauer des Betretungsverbot kein Mietzins zu bezahlen ist. Sobald das Betretungsverbot aber aufgehoben und das Bestandobjekt wieder nutzbar ist, ist auch der Mietzins wieder zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung und ist unter Anwendung der relativen Berechnungsmethode gegebenenfalls entsprechend zu mindern.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 192/21b | OGH vom 13.12.2021 | Dokument-ID: 1113294
  • 5 Ob 192/21b; OGH; 13. Dezember 2021

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 192/21b | OGH vom 13.12.2021 | Dokument-ID: 1113299
  • 3 Ob 91/23p; OGH; 25. Mai 2023

    Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 91/23p | OGH vom 25.05.2023 | Dokument-ID: 1145206
  • Rauchverbot in Lokalen: Erhöhte Lärm-Duldungspflicht der Anrainer?

    Im Anlassfall war ein Zusammenhang zwischen der Lautstärke der Gäste und der Einführung des gesetzlichen Rauchverbots in Lokalen nicht ersichtlich. Der VfGH scheint jedenfalls davon auszugehen, dass Nachbarn wegen allfälliger Beeinträchtigungen zivilrechtliche Rechtsansprüche zustehen können, die sie gegen entsprechende Immissionen schützen sollen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 76/21d | OGH vom 01.09.2021 | Dokument-ID: 1106536
  • Zum Untergang einer Gemeinschaftsanlage

    Der Untergang einer Gemeinschaftsanlage oder der gleich zu behandelnde Fall einer definitiven Unmöglichkeit oder Aufgabe des Vorhabens ihrer Wiederrichtung lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass es keine konkreten Pläne und Bemühungen gibt, die stillgelegte Anlage nach Sanierung oder Erneuerung wieder in Betrieb zu nehmen.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/16w | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 895541
  • 3 Ob 108/19g; OGH; 11. September 2019

    Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 108/19g | OGH vom 11.09.2019 | Dokument-ID: 1046323
  • Liegt erheblich nachteiliger Gebrauch bei eigenmächtigem Schlosstausch des Mieters vor?

    Versucht ein Mieter laufend, sein Benützungsrecht auf von ihm nicht mitgemietete Objekte auszudehnen, kann das den Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG verwirklichen. Das Anbringen eines Vorhängeschlosses an einer Tür, deren dazugehörige Raum vom Mieter lediglich mitgemietet wird bzw der Austausch eines von der Vermieterin angebrachten Schlosses, kann den Tatbestand erfüllen, allerdings ist das Verhalten des Vermieters zu berücksichtigen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 108/19g | OGH vom 11.09.2019 | Dokument-ID: 1046310
  • 7 Ob 207/21y; OGH; 29. April 2022

    Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 207/21y | OGH vom 29.04.2022 | Dokument-ID: 1121784
  • 5 Ob 124/22d; OGH; 2. November 2022

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 124/22d | OGH vom 02.11.2022 | Dokument-ID: 1130542
  • Betretungsrecht des Bestandgebers gegen den Willen des Mieters?

    Dem Bestandgeber steht grundsätzlich auch gegen den Willen des Bestandnehmers das Recht zu, den Bestandgegenstand zu betreten, soweit dies im Interesse der Erhaltung des Hauses oder zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist. Auch andere überwiegende Interessen des Vermieters berechtigen ihn, den Zutritt in einer dem Mieter zumutbaren Weise zu fordern. Der Mieter hat auch dafür zu sorgen, dass zur Vorbereitung und Durchführung notwendiger Arbeiten das Mietobjekt von Handwerkern betreten werden kann.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 189/20b | OGH vom 20.04.2021 | Dokument-ID: 1094004
  • Das schutzwürdige Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses an einer nicht regelmäßig verwendeten Wohnung

    Gekündigt kann man nur werden, wenn man den Mietgegenstand nicht regelmäßig nutzt oder kein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Dennoch existiert ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses, wenn feststeht, dass der Mieter die Wohnung in naher Zukunft wieder benötigen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Rückkehrabsicht besteht bzw eine Rückkehr bald erfolgen wird. Unbeachtlich sind ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten einer Rückkehr.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 43/14s | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 692947
  • Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988
  • Benutzung eines Schanigartens für Punschstände – Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG

    Mit der kurzzeitigen Aufstellung von zwei Punschhütten wird keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass keine Absicht bestehe, die betreffenden Hofflächen in der wärmeren Jahreszeit wieder zum vereinbarten Betrieb eines Schanigartens zu nutzen. Es ist nicht erklärlich, wieso im Rahmen des § 30 Abs 2 Z 7 MRG Schanigärten nicht für Punschstände verwendet werden können, zumal derartige Schanigärten nur zwischen 01.03. und 15.11. eines jeden Jahres betrieben werden dürfen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/14w | OGH vom 17.06.2014 | Dokument-ID: 697265
  • 10 Ob 19/19w; OGH; 26. März 2019

    Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 19/19w | OGH vom 26.03.2019 | Dokument-ID: 1029227
  • Unterbliebene Dichtheitskontrolle: Mitverschulden der Hausverwaltung bei Schäden?

    Das gebotene Verhalten, aus dessen Missachtung das Mitverschulden resultiert, muss auf die Vermeidung des Eintritts oder der Vergrößerung des durch die Pflichtverletzung des Schädigers herbeigeführten Schadens gerichtet sein. Insofern muss ein Zusammenhang zwischen dem Mitverschulden und der Pflichtverletzung des Schädigers bestehen.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 31/21v | OGH vom 15.03.2021 | Dokument-ID: 1094003
  • 4 Ob 189/20b; OGH; 20. April 2021

    Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 189/20b | OGH vom 20.04.2021 | Dokument-ID: 1094021
  • 4 Ob 31/21v; OGH; 15. März 2021

    Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 31/21v | OGH vom 15.03.2021 | Dokument-ID: 1094015
  • 1 Ob 98/20y; OGH; 24. Juni 2020

    Stanislava Doganova | Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 98/20y | OGH vom 24.06.2020 | Dokument-ID: 1077007
  • Zur Rechthaberei als grobes Verschulden bei übermäßiger Mietzinsminderung bei Wasserschaden

    Rechthaberei liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Mieter auf einem bei nüchterner Überlegung als unrichtig erkennbaren Standpunkt beharrt(in casu Nichtzahlung des Mietzinses wegen eines kleinen Wasserschadens)). Grobes Verschulden des Mieters am Zahlungsverzug setzt ein besonderes Maß an Sorglosigkeit voraus, sodass der Vorwurf berechtigt erscheint, der Mieter habe die Interessen des Vermieters aus Rechthaberei, Willkür, Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder Streitsucht verletzt). Die Beweislast dafür, dass kein grobes Verschulden an der Nichtzahlung des Zinses vorliegt, trifft den Mieter.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 98/20y | OGH vom 24.06.2020 | Dokument-ID: 1076649
  • 10 Ob 9/22d; OGH; 18. Oktober 2022

    Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 9/22d | OGH vom 18.10.2022 | Dokument-ID: 1133707
  • 5 Ob 36/22p; OGH; 29. August 2022

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 36/22p | OGH vom 29.08.2022 | Dokument-ID: 1126342
  • 5 Ob 19/22p; OGH; 6. April 2022

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 19/22p | OGH vom 06.04.2022 | Dokument-ID: 1117827
  • Zum unleidlichen Verhalten bei psychisch kranker Mieterin – Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG gerechtfertigt?

    Das Vorliegen des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 MRG setzt kein Verschulden des gekündigten Mieters voraus. Ist das Verhalten des Mieters objektiv betrachtet grob ungehörig und das Zusammenwohnen verleidend, ist der Kündigungsgrund daher auch dann verwirklicht, wenn der Mieter dieses Verhalten lediglich aufgrund einer psychischen Krankheit setzt und keine günstige Zukunftsprognose besteht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 19/19w | OGH vom 26.03.2019 | Dokument-ID: 1029202
  • 4 Ob 152/18h; OGH; 23. August 2018

    Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 152/18h | OGH vom 23.08.2018 | Dokument-ID: 1012665
  • 5 Ob 193/17v; OGH; 20. November 2017

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 193/17v | OGH vom 20.11.2017 | Dokument-ID: 978639

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