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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 112 Ergebnisse.
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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Ablöse im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Hat ein Mieter in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Investitionen zur wesentlichen Verbesserung gemacht, so hat dieser einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ablöse gegenüber dem Vermieter.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275200 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Mietzinserhöhung – Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG)
Das Gericht kann wegen eines Verfahrens auf Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG) nicht gesondert vom Hauptverfahren angerufen werden. Die Entscheidung selbst stellt einen gesondert anfechtbaren Sachbeschluss, der das Verfahren nicht beendet, dar.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282293 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Duldungspflicht des Mieters
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen in Anspruch zu nehmen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280250 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Richtwertmietzins
Nach dem MRG sind zwei Arten von Hauptmietzinsen möglich: der angemessene Mietzins gem § 16 Abs 1 MRG und der Richtwertmietzins gem § 16 Abs 2 bis 5 MRG. Die Richtwerte werden vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276066 -
lnvestitionsersatz
Der Hauptmieter hat hinsichtlich bestimmter Aufwendungen in seiner Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter gem § 10 MRG einen Ersatzanspruch.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 334222 -
Sanierungsarbeiten
Dieser Beitrag befasst sich mit der MIetzinserhöhung nach den §§ 18 ff MRG zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281598 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Verbotene Vereinbarungen
Vereinbarungen, die einen in § 27 Abs 1 MRG ausgewiesenen Gegenstand beinhalten, sind nichtig. Der Gesetzgeber versucht dadurch zu erreichen, dass eine Leistung immer eine adäquate Gegenleistung nach sich zieht.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384227 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch
Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202