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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 18 Ergebnisse.
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Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Duldungspflicht des Mieters
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen in Anspruch zu nehmen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280250 -
Sanierungsarbeiten
Dieser Beitrag befasst sich mit der MIetzinserhöhung nach den §§ 18 ff MRG zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281598 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202 -
Erhaltungsarbeiten – Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen
Seit dem 1. Oktober 2006 wurde der Katalog der Erhaltungsarbeiten gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG um die Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung erweitert.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280320 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Durchführung von Erhaltungsarbeiten
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden, dh die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustandes, genauso wie die Anpassung an zeitliche und örtliche Komfortvorstellungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280313 -
Anzeigepflicht
Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333835 -
Wohnungszusammenlegung
Als nützliche Verbesserung des Hauses oder einzelner Mietgegenstände gilt auch die Vereinigung von Wohnungen. Die Frage der Wohnungszusammenlegung ist auch unter dem Aspekt des Aufwandersatzes zu beleuchten.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280358 -
Instandhaltungspflicht des Mieters
Der Mieter hat, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, den Mietgegenstand so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381571 -
Grenzen der Duldungspflicht des Mieters
Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die ein Mieter zu dulden hat, sind in der Weise durchzuführen, dass das Mietrecht des Mieters möglichst geschont wird. Für wesentliche Beeinträchtigungen hat dieser zudem einen Anspruch auf Entschädigung.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280258 -
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Therme
Wird die Therme in einer Mietwohnung kaputt, stellt sich die Frage, wer für die Reparatur aufkommen muss bzw ob der Mieter bei veranlasster Reparatur einen Ersatzanspruch gegen den Vermieter hat.Christoph Naske - Roman Reßler - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276238 -
Schimmel in der Wohnung
Schimmelbildung in einer Wohnung kann einerseits zur Mietzinsminderung führen, andererseits Erhaltungspflichten des Vermieters auslösen. § 1096 ABGB findet hier auf alle Mietverhältnisse Anwendung.Christoph Naske - Alexander Kdolsky - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275876 -
Zwangsverwaltung
Nimmt der Vermieter die ihm obliegenden Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nicht vor, hat ihm das Gericht auf Antrag die Vornahme dieser Arbeiten aufzutragen. Dies kann durch Bestellung eines Verwalters (Zwangsverwalters) vollstreckt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280415