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Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Die Definition des Ausländers im Kärntner Grundverkehrsgesetz
Zunächst wird im K-GVG der Begriff "Ausländer" definiert. Ausländer sind demnach natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280928 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundverkehrsbehörden
Welche Rolle kommt der Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines Wohnungskaufes durch einen Ausländer in Kärnten zu?Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280933 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Mit Inländern gleichgestellte Ausländer
Zur Vermeidung einer Europarechtswidrigkeit hat der Kärntner Landesgesetzgeber in § 7 K-GVG eine weitreichende Gleichstellung bestimmter Ausländer mit Inländern angeordnet.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280929 -
Richtwerte im Vergleich
Übersicht der mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 gem § 5 Abs 2 des Richtwertgesetzes geänderten festgesetzten Richtwerte je Bundesland mit Vergleich der Richtwerte der Vorjahre.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1136823 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Der Antrag auf Genehmigung des Rechtsgeschäfts
Dieser Beitrag zeigt auf, welche Genehmigungen vor Vertragsabschluss notwendig sind und geht auf die ausstellung einer Negativbestätigung ein.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280931 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Voraussetzungen einer Genehmigung
Ein Antrag auf Genehmigung gem § 14 K-GVG ist gem § 15 K-GVG von der Bezirksverwaltungsbehörde unter den folgenden Bedingungen zu genehmigen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280932 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Ausländergrundverkehr und Zwangsversteigerung
Das Exekutionsgericht ist gem § 23 K-GVG verpflichtet, Beschlüsse, mit denen die Zwangsversteigerung von Grundstücken oder Teilen davon bewilligt oder mit denen die Exekution aufgeschoben oder eingestellt wird.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280951 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Richtwertmietzins
Nach dem MRG sind zwei Arten von Hauptmietzinsen möglich: der angemessene Mietzins gem § 16 Abs 1 MRG und der Richtwertmietzins gem § 16 Abs 2 bis 5 MRG. Die Richtwerte werden vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276066 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundbuchseintragung
Eine Eintragung im Grundbuch aufgrund eines nach dem K-GVG genehmigungspflichtigen Rechtserwerbs an einem Grundstück darf nur erfolgen, wenn der rechtskräftige Genehmigungsbescheid dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280934 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078