Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach wieder lieferte 46 Ergebnisse.
-
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1043744 -
Mietrechtsnovelle 2014 – Geplante Inhalte
Die geplante Mietrechtsnovelle 2014 soll ein modernes, gerechtes, transparentes und verständliches Mietrecht schaffen. Es soll ein Ausgleich zw leistbarem Wohnraum (Mieter) und ausreichend Ertragsmöglichkeiten (Vermieter) geschaffen werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634725 -
Wertsicherung
Dieser Beitrag behandelt die Wertsicherung des Mietzins, welche zu ihrer Gültigkeit eine für sich geschlossene Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedarf.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281485 -
Verbesserung (Veränderung) des Mietgegenstandes, Verfahren
Eine beabsichtigte wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes seitens der Mieter/Nutzungsberechtigten ist der GBV anzuzeigen, welche innerhalb von 2 Monaten die Veränderung ablehnen muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332259 -
Richtwertmietzins
Nach dem MRG sind zwei Arten von Hauptmietzinsen möglich: der angemessene Mietzins gem § 16 Abs 1 MRG und der Richtwertmietzins gem § 16 Abs 2 bis 5 MRG. Die Richtwerte werden vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276066 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Eigentümerpartnerschaft
Um eine Eigentümerpartnerschaft handelt es sich, wenn sich zwei natürliche Personen, die zusammen Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind, zu einer Rechtsgemeinschaft zusammenschließen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330875 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876 -
Eigentümerpartnerschaft – Rechtsstreitigkeiten
Da die Eigentümerpartner ihre Rechte immer nur gemeinsam ausüben können, kann jeder der beiden Eigentümerpartner den anderen blockieren. Dem ist der andere Eigentümerpartner allerdings nicht schutzlos ausgeliefert.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330279 -
Ausmalen – Ausmalverpflichtung
Wurde nichts anderes vereinbart, gilt für den Mieter nur die gesetzliche Regelung des § 1109 ABGB, wonach der Mieter das Mietobjekt nicht neu ausgemalt zurückstellen muss, auch wenn dieses bei Anmietung neu ausgemalt war.Michaela Schinnagl - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282044 -
Schenkungsvertrag
Schenkungen von Liegenschaften sind auch ohne Notariatsakt unter der Voraussetzung der tatsächlichen Übergabe rechtswirksam, wobei die außerbücherliche Übergabe der Liegenschaft genügt.Astrid Maitz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339940 -
Zustandekommen eines Mietvertrages
Der Abschluss eines Mietvertrages erfordert eine Einigung der Vertragspartner über den Inhalt des Vertrages und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, nunmehr einen Vertrag tatsächlich abschließen zu wollen.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282005 -
Mietzinsrückstand – Grobes Verschulden
Der Mieter kann eine Aufkündigung oder ein Räumungsbegehren des Vermieters abwehren, wenn er den geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung in 1. Instanz bezahlt und nachweisen kann, dass ihn am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft.Philipp Ortbauer - Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496507 -
Übergabsauftrag
Die Rechtsfolgen des Erlöschens eines befristeten Mietvertrages können vor dem Endtermin durch einen Auftrag zur Übergabe bzw Übernahme des Mietgegenstandes, nach dem Endtermin durch eine Räumungsklage durchgesetzt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277258 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Allgemeinflächen
Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277712 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038