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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1406 Ergebnisse.
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Mietrechtsgesetz (MRG) – § 30. Kündigungsbeschränkungen
Vorschrift | BGBl. I Nr. 161/2001 | Dokument-ID: 176427 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG bei vereinbarter Verwendung zu Wohnzwecken und für Zahnarztordination
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden (zB Arzt oder Rechtsanwalt), sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum anzusehen, weil Wohnbedürfnis und Berufszweck einander ungefähr entsprechen. Halten sich Wohn- und Geschäftszweck die Waage, ist der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht anwendbar, es sei denn, aus dem Mietvertrag ergibt sich ein Überwiegen einer der beiden Zwecke.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 10/23f | OGH vom 28.06.2023 | Dokument-ID: 1151360 -
Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebskosten im MRG
Gastautor Mag. Martin Brunnhauser von der MVÖ erläutert anhand aktueller Rechtsprechung Fragen zur auf die Mieter:innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung überwälzbaren Kosten.Martin Brunnhauser | News | 09.05.2022 | Dokument-ID: 1114859 -
Kündigung gem § 30 MRG für Jahre zurückliegendes Fehlverhalten und gleichzeitiger Provokation durch den Vermieter?
Liegen die zur Begründung der Kündigung herangezogenen Verhaltensweisen einige Jahre zurück und blieben sie über viele Jahre hinweg überhaupt unbeanstandet, dann wurde das Vertrauensverhältnis zum Vermieter nicht zerstört.Eva-Maria Hintringer | News | 05.12.2019 | Dokument-ID: 1047924 -
5 Ob 13/23g; OGH; 30. März 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 13/23g | OGH vom 30.03.2023 | Dokument-ID: 1139520 -
Aktuelle Rechtsprechung zum Erhaltungsbegriff im MRG und WGG sowie dessen Abgrenzung zu Verbesserungsarbeiten
Gastautor Mag. Martin Brunnhauser von der MVÖ erläutert anhand aktueller Rechtsprechung die Unterscheidung von diversen Erhaltungsarbeiten zu Verbesserungsarbeiten.Martin Brunnhauser | News | 10.01.2023 | Dokument-ID: 1128961 -
Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG wegen ordnungswidriger Müllentsorgung und Geruchsbelästigung
Ein Mitarbeiter des Mieters, dessen Verhalten dem Mieter zuzurechnen ist, war sowohl für die ordnungswidrige Müllentsorgung als auch eine anhaltend massive Geruchsbelästigung verantwortlich. Dieses Verhalten wurde sowohl vor als auch nach der Einbringung der Aufkündigung gesetzt. Der Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist damit erfüllt.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 19/21s | OGH vom 02.09.2021 | Dokument-ID: 1106538 -
Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde
Bei dringendem Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch für Mietverhältnisse vor Inkrafttreten des MRG, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist.WEKA (api) | News | 12.01.2017 | Dokument-ID: 883280 -
Übergangsrecht zum Kündigungsschutz gem § 30 MRG
Ein Mietvertrag auf unbestimmte Dauer, zu welchem ein zweiseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde ist einem Mietvertrag auf bestimmte Dauer in seiner Wirkung nach § 49 Abs 2 MRG gleichzusetzen.WEKA (ffa) | News | 09.02.2015 | Dokument-ID: 736664 -
Unleidliches Verhalten bei psychisch kranker Mieterin – ist der Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG gerechtfertigt?
Ist das Verhalten des Mieters objektiv betrachtet grob ungehörig und das Zusammenwohnen verleidend, ist der Kündigungsgrund auch dann verwirklicht, wenn der Mieter dieses Verhalten lediglich aufgrund einer psychischen Krankheit setzt.Eva-Maria Hintringer | News | 06.06.2019 | Dokument-ID: 1028082 -
Nutzung der Wohnung auch zu Geschäftszwecken im Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Die Gastautoren Dr. Maximilian Zirm und Mag. Milka Milicic erläutern die Thematik anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung. Was ist bezüglich Nutzung einer Wohnung zu Geschäftszwecken zu beachten?Maximilian Zirm - Milka Milicic | News | 19.02.2019 | Dokument-ID: 1016851 -
Hinreichend konkrete Mahnung über Mietzinsrückstände als Voraussetzung einer Aufkündigung gem § 30 Abs 2 Z 1 MRG
Eine Mahnung zur Zahlung der Mietzinsrückstände, die den offenstehenden Betrag nicht angibt, ist – wenn auch sonst keine Urkunden die Kenntnis des Mieters über die Höhe des Betrags bestätigen können – nicht hinreichend konkret iSd § 30 Abs 2 Z 1 MRG.WEKA (ffa) | News | 13.04.2016 | Dokument-ID: 827824 -
Stellt die Benützung eines eigenen Hauses einen Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG dar?
Die „regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken“ setzt voraus, dass die Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr (bzw einige Tage in der Woche) als Mittelpunkt seiner Lebensführung benützt wird.WEKA (ato) | News | 13.10.2017 | Dokument-ID: 960939 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG [gilt nicht für Hausbesorger!])
Hier finden Sie einen Musterschriftsatz für die gerichtliche Aufkündigung einer Dienstwohnung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen gem § 30 Abs 2 Z 2 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878149 -
Gilt die Vollausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG für Geschäftsräume in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Einheiten?
Vom Anwendungsbereich des MRG sind ua Mietgegenstände ausgenommen, die in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumen liegen. Wie sieht es jedoch für Mietverträge, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden aus?WEKA (api) | News | 16.08.2018 | Dokument-ID: 1005462 -
Geplante Novelle bringt Einschränkungen des MRG-Anwendungsbereichs
Gastautor Mag. Sandrini von der MVÖ stellt in seinem Beitrag die voranschreitende Aushöhlung des MRG-Anwendungsbereichs mit Blickpunkt auf die Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel dar. Was bedeutet dies konkret?Hans Sandrini | News | 14.09.2018 | Dokument-ID: 1008375 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Kündigung gem § 30 MRG für Jahre zurückliegendes Fehlverhalten und gleichzeitiger Provokation durch den Vermieter?
Das Vorliegen der Kündigungsgründe des erheblich nachteiligen Gebrauchs bzw des unleidlichen Verhaltens iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist anhand einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, wenn Vorfälle und Verhaltensweisen bereits länger zurückliegen, zeitlich weit auseinander liegen, dh nicht hintereinander gesetzt wurden, nicht auf einem ähnlichen Fehlverhalten des Mieters beruhen oder durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Vermieters provoziert wurden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 89/19y | OGH vom 25.09.2019 | Dokument-ID: 1048565 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Verwaltungsbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 11 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung aufgrund zukünftiger Verwaltungsinteressen des Bundes (Errichtung einer Polizeidienststelle).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 880690 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Existenzgefährdung (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Existenzgefährdung aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 880673 -
Notwendigkeit der tatsächlichen ursprünglichen Widmung als Dienstwohnung iSd § 30 Abs 2 Z 10 MRG
Das Bestehen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG setzt zunächst voraus, dass die Wohnung tatsächlich der Unterbringung von Dienstnehmern gedient hat. Die bloße Widmung zum angeführten Zweck reicht nicht aus.Iman Torabia | News | 11.04.2013 | Dokument-ID: 563936 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Verweigerung notwendiger Standardanhebung (§ 30 (2) Z 16 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Verweigerung notwendiger Standardanhebung durch den Mieter; der Vermieter erklärt sich zur Beschaffung eines Ersatzobjektes bereit.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905321 -
Stellt das häufige Fotografieren anderer Mieter ein unleidliches Verhalten gem § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG dar?
Unleidliches Verhalten liegt vor, wenn friedliches Zusammenleben durch längere Zeit oder häufige Wiederholungen gestört wird. Das wiederholte Fotografieren anderer Mieter stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die deren Persönlichkeitsrechte dar.WEKA (ato) | News | 08.03.2017 | Dokument-ID: 898481