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Ihre Suche nach "Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal" lieferte 42 Ergebnisse.
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Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag)
Hierbei handelt es sich um ein Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal für den Fall, dass der Mietvertrag für die Dauer von einem halben Jahr abgeschlossen wird.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 581053 -
Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal (Hauptkriterium: Zweiobjekthaus)
An dieser Stelle finden Sie ein Muster, welches als Vorlage für einen Kompromiss-Mietvertrag für ein Geschäftslokal, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist, dient.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 581051 -
Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal (Hauptkriterium: echter Pachtvertrag)
Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss-Vertragsmuster für eine Geschäftsräumlichkeit des Typs 19, welches als Vorlage für einen Pachtvertrag dient.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 616428 -
Kompromiss-Vertragsmuster für ein Geschäftslokal (Mietvertrag über Teile des Geschäftslokals)
Hier befindet sich ein Vertragsmuster für einen Kompromiss-Mietvertrag, aufgrund dessen Teilflächen eines Geschäftslokals vermietet werden sollen, wobei das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580892 -
3 Ob 163/15i; OGH; 17. September 2015
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797685 -
7 Ob 28/14i; OGH; 25. Juni 2014
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700918 -
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Untermieters gegen den Hauptmieter, der den Hauptmietvertrag auflöst?
Die freiwillige Aufgabe der Hauptmietrechte durch den Untervermieter macht ihn dem Untermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, weil er diesem aus dem Bestandvertrag die ungestörte Benutzung des Bestandobjektes schuldet und die Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht automatisch auch zur Beendigung des Untermietverhältnisses führt.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797042 -
7 Ob 216/12h; OGH; 23. Jänner 2013
WEKA (red) | Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592358 -
Haftung gegenüber dem Untermieter nach Räumungsvergleich
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterbestandgeber, der sein Bestandrecht freiwillig aufgibt, dem Unterbestandnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern nicht sowieso gegenüber dem Unterbestandnehmer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zugestanden wäre. Schadenersatzforderungen bestehen auch dann weiter, wenn die Beklagte das ihr vorgeworfene Verhalten der Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht gesetzt und dieser weiter bestanden hätte.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700916 -
Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane
Die Weigerung zur Unterzeichnung eines Untermietvertrages stellt kein schikanöses Verhalten dar, wenn die Interessen der Parteien ausgeglichen sind.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592359 -
Dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge
Für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt nach § 27 Abs 3 MRG eine dreijährige Verjährungsfrist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562499 -
8 Ob 18/11x; OGH; 22. März 2011
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 18/11x | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 284901 -
3 Ob 244/10v; OGH; 19. Jänner 2011
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 284920 -
Berücksichtigung von Verbesserungen durch den Untermieter iSd § 26 Abs 1 MRG
Aufwendungen zur Verbesserung für den Untermieter müssen von objektivem Nutzen sein. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung durch den Untermieter an, sondern vor allem ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, ob die konkreten Veränderungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrags für den konkreten Untermieter objektiv von Nutzen sind.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736237 -
Unterscheidung einer Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Der Unterscheidung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht kommt im Allgemeinen keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 18/11x | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301758 -
2 Ob 63/13y; OGH; 19. September 2013
Judikatur | Entscheidung | 2 Ob 63/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634562 -
6 Ob 141/09t; OGH; 18. September 2009
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 141/09t | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 009487 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu Leihe/Bittleihe/Leasing/Pacht
Die Abgrenzung zwischen Leihe, Bittleihe, Leasing, Pacht ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282210 -
Recht der belegenen Sache bei Pachtvertrag mit einem Unternehmen als Hauptgegenstand
Steht ein lebendes Unternehmen und nicht die Liegenschaft im Vordergrund eines grenzübergreifenden Pachtvertrags, ist Art 22 EuGVVO, welcher für Klagen aus Miete und Pacht an unbeweglichen Sachen das Recht der belegenen Sache vorschreibt (internationale Zwangszuständigkeit), nicht anzuwenden. Das Unternehmen wird zumindest im prozessrechtlichen Sinn als bewegliche Sache angesehen.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 63/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634561 -
Unterscheidung Geschäftsraummiete – Unternehmenspacht
Nach stRsp des OGH liegt eine Unternehmenspacht im Allgemeinen vor, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrags ist.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 141/09t | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 246296 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
5 Ob 85/14g; OGH; 26. September 2014
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736239 -
Abgrenzung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Verträge, die keine reinen Miet- oder Pachtverträge sind, müssen im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen danach untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562502 -
1 Ob 216/12i; OGH; 13. Dezember 2012
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 216/12i | OGH vom 13.12.2012 | Dokument-ID: 534616 -
Beurteilung der Vereinbarung einer Untermiete und Weitergabe des Mietobjekts
Als ungewöhnlich ist eine Nebenabrede zu beurteilen, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 301520