Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 21 Ergebnisse.
-
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOMuster eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Mietvertrag mit Kaufoption über eine Eigentumswohnung
Dieser Mustervertrag handelt vom Mietkauf einer Eigentumswohnung im Ausmaß von 111 m². Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsobjekt nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag der Übergabe zu kaufen.Wolfgang Steinberger - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 789340 -
Antrag auf Nichtgenehmigung eines Mehrheitsbeschlusses durch das Gericht
Muster zu einem Antrag auf Nichtgenehmigung eines Mehrheitsbeschlusses – Gerichtliche Versagung der Genehmigung eines Wohnungseigentümer-Mehrheitsbeschlusses.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1106221 -
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1043744 -
Übergabsauftrag
Der nachfolgende Beitrag enthält die Mustervorlage für eine Klage auf Rückstellung des Bestandgegenstandes wegen abgelaufener Vertragsdauer.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881959 -
Gemischtes Wohnungseigentum – Checkliste
Darstellung der zusätzlichen Erwerbskriterien bei gemischtem Wohnungseigentum in Form einer Checkliste.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 905338 -
Eigentümerpartnerschaft – Rechtsstreitigkeiten
Da die Eigentümerpartner ihre Rechte immer nur gemeinsam ausüben können, kann jeder der beiden Eigentümerpartner den anderen blockieren. Dem ist der andere Eigentümerpartner allerdings nicht schutzlos ausgeliefert.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330279 -
Einverleibung von vorläufigem Wohnungseigentum (§ 45 WEG 2002)
Im folgenden Beitrag liegt das Muster einer Einverleibung von vorläufigem Wohnungseigentum (§ 45 WEG 2002).WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895846 -
Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, welche mit Förderungsmitteln nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580272 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930 -
Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft
Aus dieser Checkliste können die wesentlichen Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft auf einen Blick entnommen werden – von den Antragsrechten bis hin zur Haftung.Iman Torabia | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550253 -
Hausverwalter – Haftung
Führt das Verhalten des Hausverwalters zu einem Schaden der Wohnungseigentümer bzw der Eigentümergemeinschaft, wie etwa zu hohen Kosten, entsteht eine Schadenersatzpflicht des Verwalters.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278813 -
Wohnungstypbeschreibung für alle Wohnungen der Kategorie A, B oder C
Wohnungstypenbeschreibung aller Wohnungen der Kategorie A, B oder C mit Vertragsabschluss ab 01.03.1994.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653336 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Gegenüberstellung Eigentumsarten
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste, bei welcher die verschiedenen Eigentumsarten gegenübergestellt werden.Iman Torabia | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 489261 -
Zwangsverwaltung
Nimmt der Vermieter die ihm obliegenden Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nicht vor, hat ihm das Gericht auf Antrag die Vornahme dieser Arbeiten aufzutragen. Dies kann durch Bestellung eines Verwalters (Zwangsverwalters) vollstreckt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280415 -
Mietkauf
Der „Mietkauf“ beinhaltet sowohl Elemente eines Miet- als auch jene eines Kaufvertrages. Sein eigentliches Ziel liegt im späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634712 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Benützungsregelung
Miteigentümer können über Allgemeinflächen verfügen und die Benutzung dieser Teile regeln. Die Benützungsregelung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer an der Nutzung seines Wohnungseigentumsobjektes gehindert wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277729 -
Hausverwalter – Aufgaben und Befugnisse
§ 20 WEG regelt die Grundsätze, nach denen der Verwalter die Wohnungseigentumsliegenschaft zu verwalten hat. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft unbeschränkt und unbeschränkbar vertreten.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278801 -
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916