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Andrea Weisert - WEKA (red) | News | 23.06.2017

Kündigung des Mietvertrags

Bei der Kündigung des Mietvertrags müssen sowohl Vermieter als auch Mieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Über die Einhaltung von Kündigungsfristen bis hin zu gewissen Formvorschriften.

Unter Kündigung versteht man eine einseitige, empfangsbedürftige (nicht aber auch annahmebedürftige) Erklärung, ein bestehendes Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt (= Kündigungstermin) unter Einhaltung einer bestimmten Frist (= Kündigungsfrist) zu beenden.

Bestandverträge können – je nach Art – aus folgenden Gründen beendet werden:

  • Zeitablauf
  • Aufkündigung
  • vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen
  • einvernehmliche Auflösung
  • Erlöschen des Mietverhältnisses