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Dokument-ID: 1184431

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Befristete beschleunigte Abschreibung für Wohn-Neubauten

Auf die beschleunigte AfA für ab 1. Juli 2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude gem § 8 Abs 1a und § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG (im ersten Jahr 4,5 %, im zweiten Jahr 3 %) wurde bereits verwiesen.

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