Ihre Suche nach zweitwohnung lieferte 150 Ergebnisse.

Dokument-ID: 672243

WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz

Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags

OGH: Ein Mietvertrag wird gem § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nur dann aufgelöst, wenn im Haupt- oder Untermietvertrag schriftlich vereinbart wird, dass dieser durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt und bei Wohnungen die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung der Vertragsdauer jeweils mindestens drei Jahre beträgt.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop