Ihre Suche nach wieder lieferte 50 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (955) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (955) anzeigen
  • Wohnungseigentumsrecht x
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 303545

Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

Genehmigungsverfahren

Vor der Entscheidung sind gem § 23 NÖ GVG neben der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, folgende Interessenvertretungen zu hören:

  • die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, wenn der Rechtserwerb ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück betrifft,
  • die Wirtschaftskammer für Niederösterreich, wenn durch den Rechtserwerb gewerbliche Interessen berührt werde,
  • die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und die NÖ Landarbeiterkammer, wenn durch den Rechtserwerb Interessen der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen berührt werden.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop