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Eva-Maria Hintringer | News | 13.12.2021

Rauchverbot in Lokalen: Erhöhte Lärm-Duldungspflicht der Anrainer?

Im Anlassfall entschied der OGH darüber, ob Nachbarn aufgrund des Rauchverbots in Lokalen vermehrte Lärmimmissionen vor Lokalen z. B. durch rauchende Gäste hinnehmen müssen.

Geschäftszahl

OGH 01.09.2021, 3 Ob 76/21d

Norm

§ 364 ABGB

Leitsatz

Quintessenz:

Im Anlassfall war ein Zusammenhang zwischen der Lautstärke der Gäste und der Einführung des gesetzlichen Rauchverbots in Lokalen nicht ersichtlich. Der VfGH scheint jedenfalls davon auszugehen, dass Nachbarn wegen allfälliger Beeinträchtigungen zivilrechtliche Rechtsansprüche zustehen können, die sie gegen entsprechende Immissionen schützen sollen.

OGH: Im Anlassfall kommt es seit der Eröffnung zweier Lokale durch die Beklagte zwischen 0:00 und 4:00 Uhr immer wieder zu Lärm auf der Straße durch die die Lokale verlassenden Gäste. Ein Zusammenhang zwischen den Verhaltensweisen der Gäste und der Einführung des gesetzlichen Rauchverbots in Lokalen ist nicht ersichtlich. Die Frage, ob wegen des durch die Novelle BGBl I 2019/66 zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) eingeführten generellen Rauchverbots in Lokalen die Nachbarn vermehrte Lärmimmissionen durch vor Lokalen rauchende Gäste hinnehmen müssten, stellt sich demnach nicht. Auch aus dem im Beschluss des VfGH vom 03.10.2019, G 189/2019 enthaltenen Satz „Es steht dem Gesetzgeber auch frei, Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen, zumal gewerberechtliche Vorschriften (vgl § 79 Abs 1 bis 3 und § 113 Abs 5 GewO 1994) und allfällige zivilrechtliche Rechtsansprüche bestehen, die deren Schutz ermöglichen.“ geht nicht hervor, der VfGH ginge davon aus, dass Nachbarn als Folge der Einführung des absoluten Rauchverbots in Lokalen mehr Immissionen zu erdulden hätten. Immerhin verwies der VfGH selbst auf allfällig bestehende zivilrechtliche Rechtsansprüche der Nachbarn und darauf, dass diese deren Schutz ermöglichten.