Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach "Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz" lieferte 27 Ergebnisse.
Voraussetzung für die Gewährung der Rechte eines Miteigentümers
OGH: Einem Wohnungseigentumsbewerber, der noch nicht Miteigentümer, zu dessen Gunsten aber eine solche Zusage angemerkt ist, kommen ab Bezug des wohnungseigentumstauglichen Objekts die Rechte nach §§ 16 und 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002 sowie der Anspruch auf Rechnungslegung gemäß § 34 WEG 2002 zu. Darüber hinaus hat ein solcher Wohnungseigentumsbewerber nach § 37 Abs 5 Satz 3 WEG 2002 ab dem Zeitpunkt, zu dem sein späterer Miteigentumsanteil – insbesondere durch ein bereits vorliegendes Nutzwertgutachten – bekannt ist, die Rechte eines Miteigentümers, sofern zumindest ein anderer Wohnungseigentumsbewerber bereits Miteigentum erworben hat.