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Dokument-ID: 488144
Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Kurzzeitiger Rauchfangkehrerzugang als Rechtfertigung für einen Preisminderungsanspruch?
OGH: Gemäß § 2 Abs 1 WEG 2002 verschafft das Wohnungseigentum dem Miteigentümer einer Liegenschaft das dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Offene Balkone und Terrassen sind nach dem WEG 2002 dann nicht als zubehörtaugliche Flächen zu qualifizieren, wenn sie – wie in casu – mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich verbunden sind. Sie sind in diesem Fall als Teil des Wohnungseigentumsobjekts zu sehen.