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Dokument-ID: 983481

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Entgeltentrichtung bei Übertragung von Miteigentumsanteilen gem § 10 Abs 4 WEG 2002 als Zug-um-Zug-Verpflichtung?

OGH: In casu wurde durch einen Brand ein Teil einer Liegenschaft zerstört, die im Miteigentum mehrerer Personen steht. Durch die Wiedererrichtung wurden Teile des Gebäudes adaptiert und neu errichtet, sodass neue Wohnungseigentumsobjekte geschaffen wurden oder andere in mehrere Objekte unterteilt wurden. Durch das Bezirksgericht wurden die Nutzwerte für die Wohnungseigentumsobjekte rechtskräftig neu festgesetzt. Die Kläger begehrten die Beklagten zur grundbücherlichen Eintragung zu verpflichten, die notwendig war, um jedem Wohnungseigentümer den für das jeweilige Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommen zu lassen. Die Beklagten wendeten ein, dass keine Vereinbarung der Unentgeltlichkeit getroffen wurde, sodass die Übertragung der Miteigentumsanteile nur Zug um Zug gegen Zahlung der angemessenen Übernahmepreise vorzunehmen sei.

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