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Dokument-ID: 255323

Judikatur | Leitsatz

Zur Eigenbedarfskündigung iSd § 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG

OGH: Ob der Eigenbedarf des Vermieters durch eine iSd § 30 Abs 2 Z 9 MRG ausreichende Dringlichkeit charakterisiert ist, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilen. Richtig ist, dass die jüngere Rechtsprechung zwar nun von einem gemäßigteren Verständnis der Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ ausgeht, dass aber bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ein strenger Maßstab anzulegen ist.

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