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Alexander Scheer | News | 18.03.2014

Editorial März 2014

Herausgeber Mag. Scheer präsentiert im März unter anderem den Gastbeitrag von Frau Dr. Weisert zum Thema Reparaturen und Erhaltungsarbeiten im Mietrecht sowie aktuelle Judikatur zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Die stürmischen Tage sind vorbei. Im Übrigen ein großes Indiz dafür, dass Stürme kein unvorhergesehenes Ereignis sind. Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h kommen in ganz Österreich während des Jahres eigentlich immer wieder vor. Das nur zum Argument der „höheren Gewalt“, wenn Sie sich wieder überlegen, ob die Bäume zurechtgestutzt werden sollen. Machen Sie das, sonst haften Sie, wenn ein Ast runterfällt.

Und ach, welch Überleitung, da sind wir schon bei Reparaturen und Erhaltungsarbeiten im Mietrecht. Kaum ein Kapitel ist auch für Kenner derart unübersichtlich. Daher hat Kollegin Dr. Weisert einen Gastkommentar dazu geschrieben, der Ihnen bei der Frage, wer denn Erhaltungsarbeiten eigentlich zu bezahlen hat, weiter hilft.

Dazu passt auch die Judikatur des OGH, über die wir berichten. Es geht um Mietzinsminderungsansprüche und die Frage, ob eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück zu so einer Minderung berechtigen würde (OGH 06.11.2013, 5 Ob 57/13p).

Und weil heute alles in einem Guss ist, stellen Sie sich vor, diese Baustelle auf dem Nachbargrundstück umfasste auch die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob das – im konkreten Fall – damit verbundene Schließen von Zu- und Eingängen genehmigungspflichtig ist (OGH 06.11.2013, 5 Ob 7/13k).

Genießen Sie die Sonne nach dem Sturm und vor allem den restlichen März

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at