Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 244 Ergebnisse.

Dokument-ID: 301793

Judikatur | Leitsatz

Durchsetzbarkeit einer Befristung iSd § 29 MRG

OGH: Auf Mietverträge, die nach dem Inkrafttreten der WRN 2000 (BGBl I 2000/36) abgeschlossen wurden, ist § 29 Abs 1 Z 3 MRG (idF der WRN 2000) anzuwenden. Danach wurde ein Mietvertrag (sowohl über Wohnungen als auch Geschäftsräume) durch Zeitablauf aufgelöst, jedoch nur, wenn im Haupt- oder Untermietvertrag schriftlich vereinbart wurde, dass er durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt und – bei Wohnungen – die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung der Vertragsdauer jeweils mindestens drei Jahre beträgt.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop