Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 428 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1048565

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Kündigung gem § 30 MRG für Jahre zurückliegendes Fehlverhalten und gleichzeitiger Provokation durch den Vermieter?

OGH: Ein erheblich nachteiliger Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG liegt nach stRsp dann vor, wenn eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts wichtige Interessen des Vermieters verletzt oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgt oder droht. Ein unleidliches Verhalten nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG liegt bei einer durch längere Zeit fortgesetzten bzw sich häufig wiederholenden Störung des friedlichen Zusammenlebens vor, wenn sie das einzelfallabhängig erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt. Einmalige Vorfälle sind nur ausreichend, wenn sie schwerwiegend sind, hingegen können nach der Rechtsprechung mehrere, an sich geringfügige Vorfälle zur Aufkündigung berechtigen, wenn sie durch die Häufung das dem Vermieter zumutbare Ausmaß überschreiten.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop