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Dokument-ID: 1044066

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Verletzung von Verkehrssicherungspflichten – besteht eine Haftung der Eigentümergemeinschaft?

OGH: Nach langjähriger Rsp des OGH haftet die Eigentümergemeinschaft ihren Mitgliedern und deren Mietern für die Verletzung der ihr im Rahmen der Verwaltung obliegenden Wegsicherungspflichten nur deliktisch. Die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft stehen aufgrund des Wohnungseigentumsvertrags zwar zueinander in einem gesellschaftsähnlichen Verhältnis, haben aber zu ihrer in Verwaltungsangelegenheiten als juristische Person agierenden Gemeinschaft keine Vertragsbeziehung.

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