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Dokument-ID: 374624

Judikatur | Leitsatz

Erfassung aller wohnungseigentumstauglichen Objekte bei der Nutzwertfestsetzung

In diesem Fall handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, bei dem die beiden Wohneinheiten jeweils einen Autounterstellplatz besitzen und dem jeweils ein Autoabstellplatz vorgeordnet ist. Die Wohnungseigentumseinheiten sind nur über diese Abstell- bzw Unterstellplätze erreichbar und dienen daher zusätzlich dem Zugang zu den einzelnen Wohneinheiten.

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