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Dokument-ID: 1056013

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

Liegt ein wichtiges Interesse für Einbau eines 2. Bades für Töchter vor?

OGH: Im gegenständlichen Fall stellte die Antragstellerin einen auf § 9 MRG gestützten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin zum Einbau eines zweiten Badezimmers in der von ihr gemieteten Wohnung. Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen wesentlichen Veränderung ist unter anderem, dass diese der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 MRG dient. Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen, trifft den Mieter.

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