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Dokument-ID: 380717

Vorschrift

Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2012 (KmRWG)

Inhaltsverzeichnis

2. Bundesland Kärnten:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012):

… 6,03 Euro

[Frühere Richtwerte:

 

a.

gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:

… 5,53 Euro

 

b.

gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:

… 5,74 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

 

a.

Grundkostenanteil

… 6,06 vH des Richtwerts;

 

b.

Baukosten

… 117,00 vH des Richtwerts;

 

c.

abzuziehende Baukostenanteile

… 14,73 vH des Richtwerts;

 

d.

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen

… 8,27 vH des Richtwerts.