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Dokument-ID: 325821
Iman Torabia - Ulrike Christine Walter | Praxiswissen | Fachbeitrag
Eigentumsfreiheitsklage
Actio negatoria
Die Eigentumsfreiheitsklage, welche auch actio negatoria genannt wird, zielt darauf ab, Störungen des Eigentums abzuwehren. Begehrt wird mit dieser Klage insbesondere die Beseitigung bzw Unterlassung von Störungen und Wiederherstellung des vorigen Zustandes. Ist ein Wohnungseigentumsbewerber – unabhängig davon, ob ihm das Wohnungseigentumsobjekt bereits übergeben worden ist – schlichter Miteigentümer der Liegenschaft, kann er die Eigentumsfreiheitsklage gem § 523 ABGB erheben (wobl 2000, 192, 107).