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Dokument-ID: 075160

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1067. Besondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages.

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Besondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages sind: der Vorbehalt des Wiederkaufes, des Rückverkaufes, des Vorkaufes; der Verkauf auf die Probe; der Verkauf mit Vorbehalt eines bessern Käufers; und der Verkaufsauftrag.