Ihre Suche nach left lieferte 675 Ergebnisse.

Dokument-ID: 301619

Judikatur | Leitsatz

Recht auf Einsicht in die Betriebskostenabrechnung

OGH: Gemäß der Bestimmung des § 21 Abs 3 MRG ist weder eine vorherige Information der Mieter von der bevorstehenden Legung der Abrechnung noch eine Mindestfrist für den Verbleib einer Betriebskostenabrechnung Voraussetzung für die Bewirkung einer Abrechnung. Auch sind nach dem Wortlaut des § 21 Abs 3 MRG gesetzliche Anforderungen an eine hinreichende Konkretisierung des Orts, des Zeitpunkts und der Dauer der Abrechnung als Voraussetzungen für die Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung nicht zu entnehmen. Weiters ist keine Übersendung der Abrechnung an jeden einzelnen Mieter und keine Kontrollpflicht des Vermieters über Dauer des Aushangs und die Anbringung eines Glaskastens statt eines schwarzen Bretts vorgesehen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop