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Dokument-ID: 301535
Verletzung der Erhaltungspflichten des Vermieters und Nutzflächenschlüssel des § 17 MRG
OGH: Die maßgebliche Nutzflächenrelevanz für die Aufteilung der Betriebskosten hängt von der Vermietbarkeit der Räumlichkeiten ab, welche nach objektiven Kriterien zu beurteilen ist. Um die nötige Stabilität des Aufteilungsschlüssels zu garantieren, ist eine langfristige Beobachtung nötig, woraus zu schließen ist, dass sich eine lediglich vorübergehende Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes nicht auf den Verteilungsschlüssel für die laufenden Kosten des Objektes auswirken kann.