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Dokument-ID: 377658
Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten bei vorläufiger Erhöhung als Exekutionstitel
OGH: Diesfalls entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass eine Entscheidung in Ansehung der vom Vermieter durchzuführenden Erhaltungsarbeiten einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel bildet. Ist ein solcher Auftrag in Rechtskraft erwachsen, kommt es nicht mehr darauf an, dass im Verfahren nach § 18a MRG ein solcher vollstreckbarer Exekutionstitel nicht geschaffen werden muss.