Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 19 Ergebnisse.

Dokument-ID: 282212

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Eigenbedarfskündigung

Erfordernisse

Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Bei einer Eigentumswohnung genügt der Bedarf des Wohnungseigentümers. In anderen Fällen ist der Bedarf des Vermieters entscheidend (MietSlg 39.467).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop