Ihre Suche nach kärntner lieferte 19 Ergebnisse.

Dokument-ID: 280933

Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag

Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundverkehrsbehörden

Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist immer die Bezirksverwaltungsbehörde. Im K-GVG nicht ausdrücklich genannt, aber unter Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist konkret jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel das betroffene Grundstück liegt.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop