Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach left lieferte 893 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(167)
Mietrecht
Mietrecht
(167)
- (81) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (81)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (108) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (108)
- (11) Befristung Befristung (11)
- (17) Mietzins Mietzins (17)
- (4) Betriebskosten Betriebskosten (4)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (17) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (17)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (8) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (8)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
- (27) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (27)
-
(167)
Mietrecht
Mietrecht
(167)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Judikatur | Leitsatz
Zur Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückgabe der Kaution im Streitverfahren
OGH: Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der Entstehungsgeschichte der WRN 2009 der Gesetzgeber mit der Verweisung der Entscheidung über die Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags in das Außerstreitverfahren die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückgabe der Kaution im Streitverfahren gerade nicht einschränken wollte. Im ursprünglichen Entwurf war nämlich in § 37 Abs 1 Z 8b MRG von der „Rückforderung der Kaution“ die Rede. Im Zuge einer informellen Besprechung hatte der Vorsitzende eines Rechtsmittelsenats des LG für Zivilrechtssachen Wien darauf hingewiesen, dass es bei einer solchen Formulierung, die uneingeschränkt den gesamten Fragenkreis der Rückforderung (und dort insbesondere auch das Rückzahlungsbegehren) umfasse, dem Mieter nicht mehr möglich wäre, einer Zahlungsklage des Vermieters aus dem Mietverhältnis seinen Kautionsrückforderungsanspruch kompensando entgegenzuhalten. Zur Vermeidung dieses Problems wurde vorgeschlagen, nur die Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags explizit in das mietrechtliche Außerstreitverfahren zu verweisen, was einerseits immer noch die Schaffung eines Exekutionstitels über den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs 4 MRG ermögliche, andererseits aber die Aufrechnungsbefugnis des Mieters in einem streitigen Verfahren nicht beschneide.