Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach Kärntner grundverkehrsgesetz lieferte 5 Ergebnisse.
-
Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
In Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – wurden im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen.Christoph Naske - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280916 -
Die Definition des Ausländers im Kärntner Grundverkehrsgesetz
Zunächst wird im K-GVG der Begriff "Ausländer" definiert. Ausländer sind demnach natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280928 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Voraussetzungen einer Genehmigung
Ein Antrag auf Genehmigung gem § 14 K-GVG ist gem § 15 K-GVG von der Bezirksverwaltungsbehörde unter den folgenden Bedingungen zu genehmigen.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280932 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
Welche Geschäfte genehmigungspflichtig sind, regelt § 13 K-GVG. § 13 Abs 1 K-GVG bezieht sich ausdrücklich nur auf „unter Lebenden abgeschlossene Rechtsgeschäfte“.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280930 -
Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Ausländergrundverkehr und Zwangsversteigerung
Das Exekutionsgericht ist gem § 23 K-GVG verpflichtet, Beschlüsse, mit denen die Zwangsversteigerung von Grundstücken oder Teilen davon bewilligt oder mit denen die Exekution aufgeschoben oder eingestellt wird.Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280951