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Betriebsrat
Praxiswissen
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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Allgemeine Befugnisse des Betriebsrats
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) verfügt der Betriebsrat über einige allgemeine Befugnisse, etwa das Recht auf allgemeine Informationen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777458 -
Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
Dem Betriebsrat kommt in sozialen Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht zu. Auf die Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung und die Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen wird hier näher eingegangen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777470