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Dokument-ID: 185820

Vorschrift

Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)

Inhaltsverzeichnis

§ 59. Wahlvorschläge

Auf die Erstellung der Wahlvorschläge sind die §§ 20 und 21 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß bei getrennter Wahl gemäß § 51 Abs. 2 nach der Gruppe der Arbeiter und der Angestellten getrennte Wahlvorschläge einzubringen sind.