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Begriffsbestimmungen
Für den ArbeitnehmerInnenschutz wesentliche Begriffe werden im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz definiert. Genau lesen muss man zum Beispiel bei der Abgrenzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
An dieser Stelle hilft Ihnen eines unserer Tools: Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Praxiswissen
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Arbeitnehmer/in – Definition
Mittels des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird in diesem Fachbeitrag der Begriff „Arbeitnehmer“ definiert und näher bestimmt.Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281884 -
Belegschaftsorgane
Mittels des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes wird in diesem Fachbeitrag der Begriff „Belegschaftsorgan“ definiert und näher bestimmt. Teil dieser Begrifflichkeit ist auch der Betriebsrat.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451494 -
Arbeitsstätten
Um zu bestimmen, welche Gebäude und auch Orte im Freien unter den Begriff der „Arbeitsstätte“ fallen, wird hier auf die Definition nach dem ASchG eingegangen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451499
Tools
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Kinder, Jugendliche oder Erwachsene?
Klären Sie ab, ob eine bestimmte Person rechtlich gesehen ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener ist und was Sie für eine Beschäftigung diesbezüglich beachten müssen. Rechtsgrundlage: §§ 2 und 3 KJBGRichard Mazohl | Tool | Dokument-ID: 469292