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Praxiswissen
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Arbeitnehmer/in – Definition
Mittels des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird in diesem Fachbeitrag der Begriff „Arbeitnehmer“ definiert und näher bestimmt.Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281884 -
Belegschaftsorgane
Mittels des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes wird in diesem Fachbeitrag der Begriff „Belegschaftsorgan“ definiert und näher bestimmt. Teil dieser Begrifflichkeit ist auch der Betriebsrat.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451494 -
Arbeitsstätten
Um zu bestimmen, welche Gebäude und auch Orte im Freien unter den Begriff der „Arbeitsstätte“ fallen, wird hier auf die Definition nach dem ASchG eingegangen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451499 -
Baustellen
Das ASchG knüpft an den Begriff „Baustelle“ einige Sonderregelungen, wie Koordinationspflichten und besondere Meldepflichten. Hierzu die Definition sowie die rechtlichen Folgen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451505 -
Auswärtige Arbeitsstellen
Eine Definition des Begriffes „Auswärtigen Arbeitsstelle“ im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, der Bauverordnung und der Dokumentationsverordnung und daran geknüpfte rechtliche Besonderheiten.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451510 -
Arbeitsplätze
Zahlreiche Bestimmungen des ASchG legen im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften Anforderungen an Arbeitsplätze fest oder knüpfen an den Begriff des Arbeitsplatzes an.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451519 -
Arbeitsmittel
Besonderer Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen stellt die Auswahl, Beschaffenheit und Benutzung von Arbeitsmitteln dar.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451524 -
Arbeitsstoffe
Die Verwendung von Arbeitsstoffen, welche hier definiert werden, ist in einem eigenen Abschnitt des ASchG sowie in mehreren Verordnungen geregelt.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451528 -
Gefahrenverhütung
Das ASchG geht von einem umfassenden Verständnis der Gefahrenverhütung aus, die Definition des Begriffes ist für die Auslegung der ASchG-Bestimmungen sowie für die Erlassung von Verordnungen von Bedeutung.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451534 -
Stand der Technik
Der Begriff "Stand der Technik" ist in zahlreichen österreichischen Vorschriften gebräuchlich, technische Normen und ÖNORMEN werden zur Auslegung herangezogen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451542