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Bewilligung, Genehmigung, Vorschreibung
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Grundsätze – Bewilligungen, Genehmigungen und Vorschreibungen
In allen einschlägigen Genehmigungsverfahren sind die Arbeitnehmerschutzbelange zu berücksichtigen, so zum Beispiel auch in Verfahren bei Errichtung einer Arbeitsstätte.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283375 -
Arbeitsstättenbewilligung
Eine gesonderte Arbeitsstättenbewilligung (§§ 92 und 117 ASchG) inklusive einer Erklärung des Verfahrens hinsichtlich Antrag und Bewilligung kann unter gewissen Voraussetzungen notwendig sein.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451560 -
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
Ein rechtsverbindlicher Genehmigungsbescheid ist die öffentlich-rechtliche Grundlage und Zulässigkeitsvoraussetzung für Errichtung und Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284492 -
Berücksichtigung des Arbeitnehmer/innenschutzes in Genehmigungsverfahren
Das ASchG nennt einige Anlagengenehmigungen, für die der Grundsatz der Verfahrenskonzentration gilt, eine Arbeitsstättenbewilligung nach dem ASchG ist in diesem Fall nicht erforderlich.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284521 -
Sonstige Genehmigungen und Vorschreibungen
Die in § 94 ASchG angeführten Genehmigungsverfahren können eine Arbeitsstättenbewilligung nach dem ASchG nicht ersetzen, da sie sich entweder nicht auf eine Arbeitsstätte oder nicht die gesamte Arbeitsstätte beziehen.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451572 -
Auflagen und Bedingungen
Bei Genehmigungsverfahren können zusätzliche Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden auftreten, welche an dieser Stelle Behandlung finden.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451578 -
Sonstige Vorschreibungen
Erklärung von möglichen, sonstigen Vorschreibungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, zB nachträgliche Vorschreibungen und eigene Verfahren.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451580 -
Beteiligung des Arbeitsinspektorates
Das Arbeitsinspektorat hat in allen Verwaltungsverfahren mit Bezug zu Arbeitnehmerschutz, Parteistellung. Sonderregelungen für das Arbeitsinspektorat gibt es bei mündlichen Verhandlungen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451621 -
Behördenzuständigkeit
Mit 01.01.2014 treten aufgrund der Verwaltungsgerichtsreform neue Regelungen über die Behördenzuständigkeit in Kraft.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451624 -
Arbeitsstätten – Bewilligungsverfahren
Arbeitsstätten, die aufgrund ihrer Betriebsweise Personen (Arbeitnehmer, Nachbarn, Gewerbetreibende, Kunden) belästigen bzw gefährden können, sind in der Regel bewilligungspflichtig.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255938