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Einsatz der Arbeitnehmer
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Allgemeine Grundsätze
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) enthält allgemeine Grundsätze über den Einsatz der Arbeitnehmer. Auf die Eignung der Arbeitnehmer ist bei der Übertragung von Aufgaben zu achten.Renate Novak | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 372274 -
Beschäftigung von Frauen
Folgener Beitrag erörtert, welche gesetzlichen Verbote und Beschränkungen bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen sind.Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451824 -
Beschäftigung von Jugendlichen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Jugendlichen in gleicher Weise wie für die Beschäftigung von erwachsenen Arbeitnehmern. -
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt die behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Arbeitgeber müssen jede mögliche Rücksicht auf den körperlichen und geistigen Zustand der Arbeitnehmer mit Behinderungen nehmen. -
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – ASchG und AStV
Regelungen über die Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmer/innen finden sich in mehreren Rechtsquellen. Besondere Rücksichtnahmen, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstättenanforderungen sind Themen dieses Beitrages. -
Förderungen
Arbeitgeber/innen können finanzielle Förderungen für bauliche, technische und ergonomische Adaptierungen bei bestehenden Arbeitsplätzen in Anspruch nehmen. -
Gleichstellung und Antidiskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind im privaten und beruflichen Alltag oft mit verschiedensten Benachteiligungen konfrontiert. Verschiedene Gesetze behandeln das Diskriminierungsverbot. -
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG)
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG) geregelt: -
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Wichtige Adressen
Nähere Informationen, insbesondere zu finanziellen Unterstützungen, Behindertengleichstellung und Arbeitsassistenz im Internet finden Sie auf folgenden Websiten. -
Gefahrenverhütung – Gefahrenbereiche
Ausreichende Anweisungen sind erforderlich, wenn Mitarbeiter Zugang zu Bereichen mit erheblichen oder spezifischen Gefahren erhalten. Ob besondere Gefahrenbereiche bestehen, muss zunächst ermittelt werden.