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Sprengarbeiten
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Sprengarbeiten – Allgemeines
Zu den Hauptanwendungsgebieten für Sprengarbeiten gehören der Bergbau und das Bauwesen, aber auch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Geophysik (Seismik).Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299098 -
Sprengarbeiten – verwendete Begriffe
Dieser Fachbeitrag bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung für das spezielle, für Sprengarbeiten übliche Vokabular inklusive Erläuterung der jeweiligen Begriffe.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299101 -
Sprengmittel
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Der Sprengbefugte
Sprengbefugte müssen strenge persönliche Voraussetzungen erfüllen. In ihrer Ausbildung für allgemeine Sprengarbeiten müssen sie sich umfassende Kenntnisse aneignen, für besondere Sprengarbeiten sind zusätzliche Kurse erforderlich.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299526 -
Der Sprenggehilfe
Der Sprenggehilfe darf nur die ihm vom Sprengbefugten übertragenen Arbeiten durchführen; bei gewissen Tätigkeiten muss der Sprengbefugte diese auch überwachen.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299611 -
Sprengmittel – Transport
Bei Beförderung von Sprengmitteln außerhalb des Betriebes sind die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) zu beachten, der Transport innerhalb des Betriebes ist in der Sprengarbeitenverordnung geregelt.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299623 -
Sprengmittel – Lagerung
Sprengmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Sprengmittelverordnung entsprechen; die Lagerhaltung obliegt dem Sprengbefugten.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299641 -
Evaluierung
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Sprengtechnik
Als Laden bezeichnet man das Unterbringen einer Sprengstoffmenge einschließlich der erforderlichen Zündmittel an ihrem vorgesehenen Platz. Unter Besatz ist die feste Hülle eines eingeschlossenen Explosivstoffs zu verstehen.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 299850 -
Besondere Sprengarbeiten
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Gesetzliche Vorschriften
Zur Sicherheit bei Sprengarbeiten sind Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Sprengmittelsicherheit und Sicherheit im Bergbau heranzuziehen.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 300167 -
Zusammenfassung
Für Sprengarbeiten sind laut ASchG Sprengbefugte mit besonderen Fachkenntnissen (wie Sprengtechnik und rechtliche Grundlagen) erforderlich.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 300173