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Information, Unterweisung, Beteiligung
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Information und Unterweisung von ArbeitnehmerInnen
Alle ArbeitnehmerInnen müssen vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels ausreichend über die Sicherheitsrisiken, die Gefahrenverhütung und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden.Christian Schenk - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 290372 -
Sicherheitsvertrauenspersonen
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Information der Arbeitnehmer
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Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
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Unterweisung
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Kontrolle und Überwachung
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Pflichten der Arbeitnehmer