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Dokument-ID: 047703
Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)
§ 112. Fahrbare Zugänge der Sinkwerker in Salzbergbauen
Sinkwerker mit brüchigem Himmel, in denen länger dauernde Arbeiten vorgenommen werden, müssen stets neben dem Ankehrschurf einen zweiten fahrbaren Zubau besitzen.